Führerschein mit 17
Seit dem 1. September 2005 ist auch in Bayern der Führerschein mit 17 (d. h. Begleitendes Fahren) möglich.
Jugendliche, die mindestens 16,5 Jahre alt sind, können sich bei der Fahrschule bereits zur Fahrausbildung anmelden. Die Erziehungsberechtigten müssen natürlich zustimmen.
Anschließend beginnt die Ausbildung mit Theorie und Praxis. Frühestens ein Monat vor dem 17. Geburtstag kann die Fahrprüfung abgelegt werden. Wenn Du die Prüfung bestanden hast, kannst Du Dir an Deinem 17. Geburtstag die Prüfbescheinigung bei der Führerscheinstelle abholen. Näheres erfährst Du in Deiner Fahrschule.
Mit dieser Prüfbescheinigung darfst Du aber nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland fahren.
Mit Erreichen des 18. Lebensjahres erhälst Du bei der zuständigen Führerscheinstelle den Kartenführerschein.
Dn den Führerschein mit 17 sind einige Bedingungen geknüpft:
- Bei jeder Fahrt
muss eine mindestens 30-jährige Begleitperson mitfahren. Wer dafür in Frage kommt, wird bereits bei der Erteilung der Prüfbescheinigung namentlich festgelegt und eingetragen. Es kann also nicht einfach "irgend jemand" spontan als Begleitperson mitfahren.
- Die Begleitperson
muss mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (bzw. Klasse 3) sein und darf bei Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens drei Punkte in Flensburg besitzen.
- Für den Fahrer
gilt eine 0,0 Promille-Grenze, für den Beifahrer 0,5 Promille - und alle anderen einschlägigen Vorschriften über berauschende Mittel. Die Begleitperson ist nicht Fahrzeugführer! Sie darf also nicht in die Bedienung des Fahrers eingreifen, sondern soll nur als Berater mitfahren!
ABER ACHTUNG: Der junge Fahrer ist ausgebildet und geprüft, und somit auch voll verantwortlicher Fahrzeugführer!


