Praxisstunden
Die praktische Ausbildung richtet sich nach einem Lehrplan der für jede Fahrerlaubnisklasse unterschiedlich ist. Neben einer Grundausbildung schreibt das Gesetz eine Mindestzahl von "besonderen Ausbildungsfahrten" zu je 45 Minuten vor.
Die Klasse B erfordert zum Beispiel neben der Grundausbildung
- 5 Stunden Überland
- 4 Stunden Autobahn und
- 3 Stunden Nachtfahrt
Die Gesamtzahl der erforderlichen Fahrstunden kann niemand voraussagen. Sie hängen von vielen Faktoren wie z. B. Begabung, Motivation, Ausgeglichenheit und natürlich auch der Mitarbeit ab.
Mindestausbildung Praxis in den Klassen A1, A, B
Bevor Du mit den besonderen Ausbildungsfahrten beginnen kannst, ist die Grundausbildung möglichst weit abzuschließen.
| Besondere Ausbildungsfahrten | A1, A, B | A1 auf A A auf A (leistungs- unbeschränkt) |
B auf BE |
|---|---|---|---|
| Schulung auf Bundes- oder Landstraße | 5 | 3 | 3 |
| Schulung auf Autobahnen | 4 | 2 | 1 |
| Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 3 | 1 | 1 |
Mindestausbildung Praxis in den Klassen C, CE
| Besondere Ausbildungsfahrten | C |
C (bei Vorbesitz C1) |
CE (bei Vorbesitz C) |
C u. CE (in einem Ausbildungsgang) Solo Zug gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Schulung auf Bundes- oder Landstraße | 5 | 3 | 5 | 3 5 8 |
| Schulung auf Autobahnen | 2 | 1 | 2 | 1 2 3 |
| Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 3 | 1 | 3 | 0 3 3 |
Weitere Informationen können wir gerne in einem persönlichen Gespräch weitergeben.


