Unsere Führerscheinklassen im Überblick
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Alle Informationen zur Führerscheinklasse C1E
Details zur Klasse
Fahrzeugart
Kfz der Klasse C1 und Anhänger oder Sattelanhänger mit
- zG Anhänger über 750 kg
- zG der Fahrzeugkombi max. 12.000 kg
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
zG Anhänger über 3.500 kg
- zG der Fahrzeugkombi max. 12.000 kg
zul.GM: bis 12000 kg (Kombination), bis zur LM des Zugfahrzeugs (Anhänger)
Mindestalter
Vorbesitz C1
Einschluss
BE, D1E nur bei Vorbesitz von D1
18
ErwerbVorbesitz C1
Einschluss
BE, D1E nur bei Vorbesitz von D1
Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung richtet sich nach einem Lehrplan der für jede Fahrerlaubnisklasse unterschiedlich ist. Neben einer Grundausbildung schreibt das Gesetz eine Mindestzahl von "besonderen Ausbildungsfahrten" zu je 45 Minuten vor. Die Gesamtzahl der erforderlichen Fahrstunden kann niemand voraussagen. Sie hängen von vielen Faktoren wie z. B. Begabung, Motivation, Ausgeglichenheit und natürlich auch der Mitarbeit ab. Bevor Du mit den besonderen Ausbildungsfahrten beginnen kannst, ist die Grundausbildung möglichst weit abzuschließen. Die Klasse C1E erfordert neben der Grundausbildung folgende Pflichtstunden:
Vorhandene Fahrerlaubnis | Schulung auf Bundes- oder Landstraße | Schulung auf Autobahnen | Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit |
---|---|---|---|
C1 | 3 | 1 | 1 |
Hinweise
Für C1E ist keine separate Theorieprüfung zu absolvieren.
Bei der Ausbildung von C1 und C1E in einem gemeinsamten Ausbildugnsgang gelten andere Regelungen zu den Sonderfahrten.
Hier sind insgesamt nur 8 Sonderfahrten (aufgeteilt in C1/C1E) erforderlich.
Weitere Fragen? Gerne! Du erreichst uns telefonisch unter 06021 - 21501 oder über unser Kontaktformular.
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