Führerschein mit 17 - BF17 (begleitendes Fahren)

ist in Bayern seit dem 1. September 2005 möglich.

Jugendlichte die mindestens 16,5 Jahre alt sind, können sich zur Fahrausbildung anmelden. Der Erziehungsberechtigte muss natürlich zustimmen.

Anschließend beginnt die Ausbildung in Theorie und Praxis.

Frühestens ein Monat vor dem 17. Geburtstag kann die Fahrprüfung abgelegt werden. Wenn due die Prüfung bestanden hast, kannst Du Dir an Deinem 17. Geburtstag die Prüfbescheinigung bei der Führerscheinstelle abholen. Mit Erreichen des 18. Lebensjahres erhältst Du bei der zuständigen Führerscheinstelle den Kartenführerschein. 

An den Führerschein mit 17 sind einige Bedingungen geknüpft:

* Bei jeder Fahrt

muss eine mindestens 30-jährige Begleitperson mitfahren. Wer dafür in Frage kommt wird bereits bei der Erteilung der Prüfbescheinigung namentlich festgelegt und eingetragen. Es kann also nicht einfach irgendjemand spontan als Begleiter mitfahren.  

* Die Begleiter

müssen mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B (bzw. 3) sein und dürfen bei der Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens 1 Punkt in Flensburg (nach dem neuen Punktesystem ab 2014) besitzen.

* Für den Fahrer

gilt eine 0,0 Promille-Grenze, für den Beifahrer gilt 0,5 Promille - u. alle anderen einschlägigen Vorschriften über berauschende Mittel.

Achtung:

Die Begleitperson ist nicht Fahrzeugführer. Sie darf also nicht in die Bedienung des Fahrers eingreifen, sondern nur als Berater mitfahren.

Der junge Fahrer ist ausgebildet und geprüft und damit voll verantwortlicher Fahrzeugführer.

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